Erfahren Sie, warum unsere Verträge auch in den Sommerferien weiterlaufen.
Gerade in der Zeit kurz vor den Sommerferien werden wir manchmal gefragt, warum der Monatsbeitrag auch in der unterrichtsfreien Zeit weiterbezahlt werden müsse. Insofern finden wir, es ist genau der richtige Zeitpunkt, einmal kurz das „Wie“ und das „Warum“ an unserer Ballettschule zu erklären.
Ballettunterricht ist ganz anders als Fitnesstraining.
Anders, als man es von den superflexiblen Verträgen in vielen Fitnessstudios und Clubs gewohnt ist, ist die Teilnahme an unserem Ballettunterricht nur über ein komplettes Kalenderjahr, also über 12 zusammenhängende Monate möglich.
Dies hat auch verwaltungstechnische Gründe. Aber maßgeblich für unser Vertragssystem ist vielmehr unsere Unterrichtsdidaktik. Denn der markante Unterschied zwischen anspruchsvollem Ballettunterricht und dem Besuch eines Fitnessstudios ist, dass unsere Lehrinhalte sehr komplex sind und von Stunde zu Stunde aufeinander aufbauen. Ein Fitnessstudio kann man hingegen ganz ohne Vorkenntnisse, oder auch in unregelmäßigen Abständen besuchen, ohne dass die Qualität des Trainings erheblich eingeschränkt würde.
Hop-on, Hop-off? Das funktioniert für Ballett einfach nicht.
Es liegt auf der Hand, dass eine verbindliche, zwölfmonatige, vertragliche Verpflichtung nicht mit dem modernen Hop-on-, Hop-off-Gedanken unserer schnelllebigen Zeit kompatibel ist. Aber das wollen wir auch gar nicht. Eine unserer Maximen lautet: Wir sind anders – und zwar aus guten Gründen.
Denn tänzerische Entwicklung kann nur unter der Bedingung einsetzen, wenn die Teilnahme am Unterricht regelmäßig erfolgt. Allein schon die Bewegungsabläufe im Ballett zu erlernen, ist anspruchsvoll. Aber jede Bewegung, bzw. jede Bewegungskombination trägt ja eine französische Bezeichnung und kann zusätzlich auch noch eine Definition im dreidimensionalen Raum haben. Insofern lernt man im Ballettunterricht – ähnlich wie beim Führerschein – ebenfalls „Theorie und Praxis“. Wer sich dies vor Augen hält, dem wird klar, dass eine unregelmäßige Teilnahme nicht nur das Verletzungsrisiko erhöht, sondern auch den eigenen Lernprozess sowie den der Mitschüler behindert.
Ballett zu lernen ist also eine umfassende und fordernde Lernaufgabe, die nur dann großen Spaß macht, wenn man die Früchte des eigenen Erfolgs auch ernten kann. Diesen Erfolg möchten wir allen unseren Schülern zuteilwerden lassen. Um Sie oder Ihr Kind zum Erfolgserlebnis navigieren zu können, rücken wir so tolle Werte wie Disziplin, Konsequenz und Konzentration wieder in den Mittelpunkt und empfehlen Regelmäßigkeit beim Unterrichtsbesuch.
Probestunde und Probemonat: lernen Sie uns kennen!
Bevor Sie sich für ein Jahr einschreiben, können Sie uns aber natürlich bei einer kostenlosen Probestunde und nach Wunsch bei einem anschließenden Probemonat (45 €/4×45 Minuten bzw. 55 €/4×60 Minuten) ohne weitere Verpflichtungen kennenlernen. Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 15 € und wird mit dem Abschluss des Jahresvertrages fällig.
Eine Übersicht über unsere Jahresgebühren finden Sie hier. Die Bezahlung erfolgt nach Ihrer Wahl einmal komplett oder mit zwölf monatlichen Raten – also auch in den Sommerferien, um wieder auf den Anfang des Artikels zurückzukommen.
Wir wünschen viel Spaß beim regelmäßigen Balletttanzen! Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Hier geht‘s zur Anmeldung!