Ballettschlule Rosenheim
Kostenlose Ballett-Probestunden
hier informieren
Unser Ballettblog

Mittwoch

UPDATE

BayMBl. 2021 Nr. 876 vom 14.12.2021

Eine erfolgte Booster-Impfung ersetzt die Testpflicht in allen Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt. Allerdings gilt dies erst 15 Tage nach der Booster-Impfung.

Ab 08.12.2021 wieder Präsenzunterricht

2G-Plus gilt ab 08.12.2021

Wir dürfen ab zurück in den Ballettsaal. Das heißt, dass wir zu unserem Normal-Stundenplan ab 08.12.2021 zurückkehren.

Es gilt die 2G Plus-Regel!

Zugang zur Ballettschule haben ausschließlich doppelt / dreifach Geimpfte und Genesene mit Zertifikat, dass nicht früher als vor 6 Monaten ausgestellt wurde (oder positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und nicht älter als 6 Monate)! 

Zusätzlich ist ein

Schnelltest 

nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test nicht älter 48 Stunden notwendig!

Ausnahmen:

Kinder bis zu 6 Jahre / zum Schulbesuch

Kinder und Jugendliche, die nachweislich eine Schule besuchen.

Diese Regeln gelten für Alle, auch für Begleitpersonen. Wir müssen jede Person an der Türe kontrollieren. Deshalb haltet

Impfzertifikat / Impfpass 

das aktuelle Testergebnis und Euren 

Ausweis / Schülerausweis parat.

Im ganzen Haus, auch im Treppenhaus, sind die AHA Regeln und Maskenpflicht (Erwachsenen FFP2) einzuhalten!

Hier könnt Ihr Euch für den kostenlosen Schnelltest anmelden www.mediprime.de .

Wir bitten Euch die Regeln genauestens zu befolgen!

Danke für Euer Verständnis und Rücksichtnahme!